Selbsthilfegruppen werden in vielfältiger Weise gefördert. Das kann durch infrastrukturelle Hilfen oder auch finanzielle Hilfen geschehen. So stellen Kommunen, Kirchengemeinden, Krankenhäuser, Krankenkassen ect. oft infrastrukturelle Hilfe zur Verfügung, indem Sie Beratungsstellen vorhalten, Räumlichkeiten anbieten, kostenlos Faltblätter drucken oder beratend tätig sind.
Darüber hinaus sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet Gesundheits-Selbsthilfegruppen auch finanziell zu fördern.
Hinweise zu Förderungen bieten diese Downloads:
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Leitfaden zur Selbsthilfeförderung
(PDF, 889 KB)
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Selbsthilfeförderung-Rahmenvorgaben-Gemeinschaftsfoerderung
(PDF, 70 KB)
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Info-Brief der Krankenkassen für 2010
(PDF, 86 KB)
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Die Federführerliste 2010
(PDF, 70 KB)
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Antrag auf Pauschalförderung
Dieser Antrag gilt für alle Gesetzlichen Krankernkassen!
Senden Sie diesen bitte in einfacher Ausfertigung
(für das Jahr 2010 bis zum 31.03.2010) an:
Regionale Fördergemeinschaft
der Krankenkassen im Kreis
Recklinghausen, Bottrop, Gelsenkirchen
AOK Westf. Lippe / Herrn Westhoff
45655 Recklinghausen
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Antrag auf kassenindividuelle Förderung
Dieser Antrag kann bei jeder (Ausnahmen: TK, KKH u. HEK zahlen diese Fördergelder in den Pauschal-Förderpool ein.)
von Ihnen gewünschten
Gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.
Konkrete Beratungshilfen bieten:
Selbsthilfe-Unterstützungsstelle der AOK Westf.-Lippe
Westerholter Weg 82 (Raum 39 - Herr Westhoff)
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/584-584
e-mail:
info@gesundheits-selbsthilfe.de
und diverse andere Beratungs-/Unterstützungsstellen. Diese finden Sie unter
www.nakos.de - ROTE ADRESSEN