Selbsthilfegruppen werden in vielfältiger Weise gefördert. Das kann durch infrastrukturelle Hilfen oder auch finanzielle Hilfen geschehen. So stellen Kommunen, Kirchengemeinden, Krankenhäuser, Krankenkassen ect. oft infrastrukturelle Hilfe zur Verfügung, indem Sie Beratungsstellen vorhalten, Räumlichkeiten anbieten, kostenlos Faltblätter drucken oder beratend tätig sind.

Darüber hinaus sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet Gesundheits-Selbsthilfegruppen auch finanziell zu fördern.
Hinweise zu Förderungen bieten diese Downloads:

- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung Leitfaden zur Selbsthilfeförderung (PDF, 889 KB)

- Selbsthilfeförderung_Rahmenvorgaben_Gemeinschaftsfoerderung Selbsthilfeförderung-Rahmenvorgaben-Gemeinschaftsfoerderung
        (PDF, 70 KB)

- Info-Brief der Krankenkassen für 2011 Info-Brief der Krankenkassen für 2011 (PDF, 86 KB)

- Neuregelung zur Kontoführung 2012 Neuregelung zur Kontoführung 2012 (PDF, 103 KB)

- Antrag auf Pauschalförderung Antrag auf Pauschalförderung
Dieser Antrag gilt für alle Gesetzlichen Krankenkassen!
Senden Sie diesen bitte in einfacher Ausfertigung für das
Jahr 2012 bis zum 31.03.2012 für Gruppen aus:

Bottrop an:
Regionale Fördergemeinschaft
der Krankenkassen in Bottrop
Bundesknappschaft Bottrop
Herrn Henning Scholz-Devigne
Hochstr. 24
46236 Bottrop
Tel.: 02041/72500-10

Gelsenkirchen an:
Regionale Fördergemeinschaft
der Krankenkassen in Gelsenkirchen
Bundesknappschaft Gelsenkirchen
Frau Barbara Kater
Hagenstr. 50
45894 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/36007-200

Kreis Recklinghausen an:
Regionale Fördergemeinschaft
der Krankenkassen im Kreis Recklinghausen
Bundesknappschaft Recklinghausen
Herrn Dirk Duda
Westerholter Weg 84
45657 Recklinghausen
Tel: 02361/5807-62


- Antrag auf kassenindividuelle Förderung Antrag auf kassenindividuelle Förderung
Dieser Antrag kann bei jeder (Ausnahmen: TK, KKH u. HEK zahlen diese Fördergelder in den Pauschal-Förderpool ein.) von Ihnen gewünschten
Gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden.

Konkrete Beratungshilfen bieten:
Selbsthilfe-Unterstützungsstelle der AOK NORDWEST
Westerholter Weg 82 (Raum 39 - Herr Westhoff)
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361/584-584
e-mail: info@gesundheits-selbsthilfe.de

und diverse andere Beratungs-/Unterstützungsstellen. Diese finden Sie unter www.nakos.de - ROTE ADRESSEN