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Gesundheitliche Selbsthilfe wird gestärkt

Bundestag beschließt Präventionsgesetz

 

Die gesundheitliche Selbsthilfe in Deutschland erhält ab 2016 jährlich rund 30 Millionen Euro zusätzliche Förderung durch die Krankenkassen.

 

Das vom Bundestag am 18. Juni 2015 beschlossene Präventionsgesetz sieht vor, dass die Krankenkassen für Selbsthilfegruppen, -vereinigungen und -kontaktstellen ab dem kommenden Jahr je Versicherten 1,05 Euro zur Verfügung stellen. Derzeit liegt der Betrag bei 0,64 Euro je Versicherten.

Die Mittel für die Selbsthilfe werden damit von rund 45 Millionen auf künftig gut 73 Millionen Euro angehoben. Die Regelung zur Selbsthilfe-förderung ist zukünftig im Paragraf 20h SGB V festgeschrieben.

 

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) soll unter anderem dabei helfen, lebensstilbedingte ,,Volkskrankheiten" wie Diabetes, Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Schwächen oder Adipositas frühzeitig vorzubeugen, etwa in Kitas, Schulen und Betrieben. Gesundheits-förderung und Prävention sollen auf jedes Lebensalter und in alle Lebensbereiche ausgedehnt werden, in die sogenannten Lebenswelten. Eingebunden sind neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auch die Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung.

 

Insgesamt werden sich dem neuen Gesetz zufolge die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung mehr als verdoppeln: von 3,09 Euro auf sieben Euro jährlich für jeden Versicherten ab 2016. Somit könnten die Krankenkassen künftig jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro im Jahr für den Zweck investieren. Hinzukommen 21 Millionen Euro, die die Pflegekassen bereitstellen.


Weitere Informationen:


Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung

und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)

  Gesetzentwurf der Bundesregierung



Bundestag

  Bundestag beschließt Präventionsgesetz

  Plenarprotokoll der Bundestagssitzung vom 18. Juni 2015



Präventionsgesetz im Bundestag beschlossen

  Artikel im Ärzteblatt (aerzteblatt.de) vom 18. Juni 2015



Präventionsgesetz: Paritätischer begrüßt Gesetz als richtigen

und wichtigen Schritt

  Pressemitteilung des Paritätischen vom 18. Juni 2015



Präventionsgesetz im Bundestag

Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen

  Pressemitteilung der Bundesregierung vom 18. Juni 2015



Fischbach: "Wir stärken die Gesundheitsförderung in Deutschland"

Bundestag berät Präventionsgesetz in 2. und 3. Lesung

  Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 18. Juni 2015

Quelle & Rechteinhaber: NAKOS Webseite